QuSana Pflegedienst Kiel

Ihr ambulanter  Pflegedienst in Kiel & Umland

5

Leistungen nach SGB V
Behandlungspflegerische Leistungen wie:

  • Medikamente richten
  • Verbände wechseln
  • Injektionen
  • usw.
4

Leistungen nach SGB XI Pflegerische Grundversorgung wie:

  • Duschen
  • Anziehen
  • Hilfe bei Toilettengängen
  • usw.
2

Leistungen nach SGB XII Betreuungs- und Entlastungsleistungen wie:

  • Reinigung der Wohnung
  • begleitete Spaziergänge
  • Arztbesuche
  • usw.

Wussten Sie schon…

… dass Sie ab Pflegegrad 1 einen Entlastungsbetrag über 131€ erhalten, den Sie für ganz unterschiedliche Leistungen einsetzen können? Gedacht ist der Entlastungsbetrag, um pflegende Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu entlasten und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der Pflegebedürftigen im Alltag zu erhalten und zu fördern. Gerne wird der Entlastungsbetrag für Unterstützung im Alltag verwendet, wie der Hilfe im Haushalt und Betreuungsmaßnahmen, die den pflegenden Angehörigen eine Pause verschaffen.

Leistungen für Privatzahler

Sollten Sie bzw. Ihre Angehörigen keinen oder nicht den entsprechenden Pflegegrad haben, um gewünschte Leistungen mit den Kranken-und Pflegekassen abrechnen zu können, bieten wir Ihnen das gesamte Leistungsspektrum selbstverständlich auch zur Privatzahlung an.

Wir können hier die Entlastung der pflegenden Angehörigen durch zusätzliche Betreuungs- und Versorgungsleistungen auch niedrigschwelliger Angebote ermöglichen.

Wir gehen gerne auf spezielle Wünsche/besondere Anfragen ein, um eine individuelles Rund-um-Wohlfühlpaket zu gestalten – sprechen Sie uns einfach an.

Unsere Servicepauschale

Es gibt neben den von Kranken-und Pflegekassen honorierten Leistungen auch solche, die erbracht werden müssen, aber nicht abgerechnet werden können. Dazu zählen Aufgaben, die die Alltagsorganisation für Sie und oder Ihre pflegebedürftigen Angehörigen erleichtern. Um einen reibungslosen Ablauf für ein Rundum-Sorglos-Paket zu realisieren, übernehmen wir Aufgaben von der Korrespondenz mit Fachärzten, Hausärzten und Krankenhäusern, über die Terminüberwachung von Verordnungen, bis hin zum Bestellen und Abholen von Medikamenten und Hilfsmitteln. Diese Kosten müssen wir in Form einer Servicepauschale unseren Kunden in Rechnung stellen.

Hilfestellung bei Ein- und Höherstufungsanträgen des Pflegegrades

Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragsstellung bzgl. einer Ein- und Höherstufung des Pflegegrades. Zu unseren Leistungen gehören die pflegefachliche Stellungnahme, die Vorbereitung und Begleitung beim Höherstufungs-bzw. Einstufungsantrag und Hilfestellung bei benötigtem Widerspruch.